Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Anfechtung der Willenserklärung
Verhältnis Anfechtung & Mängelgewährleistung („Ruisdael-Fall“)
Verhältnis Anfechtung & Mängelgewährleistung („Ruisdael-Fall“)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V ein Gemälde des berühmten Malers Vincent van Gogh. Als sich mehr als zwei Jahre später herausstellt, dass das Werk von einem weit weniger berühmten Schüler van Goghs stammt, erklärt K die Anfechtung wegen Irrtums und verlangt den Kaufpreis zurück. V meint, das sei doch alles schon so lange her.
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Einordnung des Falls
Verhältnis Anfechtung & Mängelgewährleistung („Ruisdael-Fall“)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K und V haben einen Kaufvertrag (§ 433 BGB) über das Bild geschlossen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Gemälde ist mangelhaft, weil es nicht von Vincent van Gogh stammt (§ 434 Abs. 1 BGB).
Ja!
3. K kann vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen (§§ 346 Abs. 1, 437 Nr. 2, 323 Abs. 1, 326 Abs. 5, BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. K unterlag beim Kauf des Gemäldes einem Eigenschaftsirrtum, weil er sich über die Urheberschaft des Gemäldes irrte (§ 119 Abs. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
5. K kann sein Kaufangebot anfechten (§§ 142 Abs. 1, 119 Abs. 2 BGB).
Nein!
Fundstellen
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