Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Fortbestand dinglicher Sicherheiten
B hat von seiner Freundin F im Jahr 2018 Geld geborgt, welches er noch im selben Jahr zurückzahlen sollte. Zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs hat er F ein Pfandrecht an einer antiken Vase bestellt und ihr diese übergeben. Eine Rückzahlung ist bis heute (16.09.2022) nicht erfolgt.