Zivilrecht > Deliktsrecht
Deliktische Haftung der Eltern beim Filesharing des Kindes
Der 13-jährige Sohn S der Eltern E lädt auf einer Torrent-Internettauschbörse das neue Lied Bologna der Band Wanda herunter und bietet es dort gleichzeitig eine Stunde lang für andere zum Herunterladen an. Die Lizenzinhaberin L erleidet dadurch einen Schaden in Höhe von €1.000. Als die E dem S das WLAN-Passwort verrieten, verboten sie ihm solches Filesharing, weil dieses illegal sei.