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Erfüllungsverweigerung
Händler H bestellt bei Brillenproduzent P eine neue Ray Ban Clubmaster Sonnenbrille. Als H sie im Geschäft probehalber aufsetzt, bricht sie in der Mitte auseinander. Ursache ist ein Materialfehler. Als H bei P eine neue Brille verlangt, sagt P, das könne er vergessen, H werde von ihm niemals eine neue Brille erhalten, es sei sein Pech.