Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Anfechtung der Willenserklärung
Vorrang der Sachmängelansprüche auch vor Gefahrübergang
Vorrang der Sachmängelansprüche auch vor Gefahrübergang
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V ein „Baugrundstück“. Noch vor Auflassung (§ 925 BGB) und Übergabe stellt sich heraus, dass das Grundstück nach öffentlichem Baurecht nicht bebaubar ist.
Diesen Fall lösen 78,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vorrang der Sachmängelansprüche auch vor Gefahrübergang
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Grundstück ist mangelhaft, weil es nicht bebaut werden darf (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. K kann Mängelrechte aus dem Kaufvertrag geltend machen (§ 437 BGB).
Nein!
3. K kann vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen (§§ 346 Abs. 1, 323 Abs. 1, 4, 326 Abs. 5 BGB).
Genau, so ist das!
4. K unterlag beim Kauf des Grundstücks einem Eigenschaftsirrtum. Er irrte über die Bebaubarkeit des Grundstücks (§ 119 Abs. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
5. K kann nach überwiegender Ansicht sein Kaufangebot anfechten (§§ 142 Abs. 1, 119 Abs. 2 BGB).
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Alex
15.3.2022, 10:33:25
Super Fall!
Lukas_Mengestu
15.3.2022, 10:58:15
Danke Alex, das freut uns sehr!
Raphaeljura
12.6.2023, 03:38:04
Was ist hier besser für den Käufer? Rückgewährschuldverhältnis oder ex-tunc?
Maurice66
5.7.2023, 19:12:04
Da bei einer Anfechtung das Bereicherungsrecht Anwendung findet und dort die Gefahr der Entreichung besteht, würde ich sagen, dass der Rücktritt wohl regelmäßig das bessere Recht ist.
silasowicz
7.8.2023, 21:51:45
Fall ist sehr hilfreich! Ich finde es nur immer etwas komisch, wenn Meinungsstände als Ja-Nein-Frage abgefragt werden, wobei unmittelbar darauf in den Erläuterungen darauf hingewiesen wird, dass die Problematik eigentlich umstritten ist...
Lukas_Mengestu
8.8.2023, 17:47:00
Danke silasowicz, wir haben die Frage entsprechend präzisiert, damit dies nun noch klarer zum Ausdruck kommt. Beste Grüße, LUkas - für das Jurafuchs-Team
Rechthaber
23.2.2024, 08:16:07
Hier wird erwähnt, dass das Fristsetzungserfordernis wegen Unmöglichkeit der Nacherfüllung entfällt, ein solcher
Nacherfüllungsanspruchbesteht aber im vorliegenden Fall gar nicht, da das Grundstück noch nicht übergeben wurde. Die Pflicht zur Leistung eines mangelfreien Grundstücks ist vielmehr unmöglich, nicht der
Nacherfüllungsanspruch.
Leo Lee
26.2.2024, 12:35:02
Hallo Marcel A., vielen Dank für dein Feedback! In der Tat klingt es logischer, dass man hier sich auf die mangelfreie Erfüllung bezieht! Wir danken dir vielmals, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen und auf weiter Feedbacks von dir :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Pilea
15.7.2024, 11:22:41
Hier ist der Text (und die Zitierung, wie unten bereits angemerkt) noch nicht auf den neuen Sachmangelbegriff angepasst worden.
judith
21.8.2024, 15:09:26
*Push*
Ugento
5.9.2024, 14:49:27
Stella2244
1.11.2024, 18:47:24
Interessiert mich auch!