Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht
Unwirksamkeit der Sicherungsabrede bei der Bürgschaft, wenn die Zahlung bereits erfolgt ist
K will von V für €2000 eine Katze kaufen. K möchte in Raten zahlen, wofür V eine Sicherung verlangt. Ks Freundin B verbürgt sich formgerecht für K. Als K seine Raten nicht zahlt, begleicht B die restlichen Raten. Als B erfährt, dass die Sicherungsabrede zwischen K und V gegen AGB-Recht verstößt, will B ihr Geld von V zurück.
Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht
Unwirksamkeit der Sicherungsabrede im Falle der Bürgschaft (Personalsicherheit) – Sicherheit noch nicht geleistet
K will von V für €2000 eine Katze kaufen. K möchte in Raten zahlen, wofür V eine Sicherung verlangt. Ks Freundin B verbürgt sich formgerecht für K. Als K seine Raten nicht zahlt, wird B von V in Anspruch genommen wird. Die Sicherungsabrede zwischen K und V verstößt gegen AGB-Recht.