Zivilrecht > Mietrecht
außerordentliche Kündigung - Lärm - Abmahnungserfordernis
M zockt oft nachts mit Freunden Computerspiele. Er schreit dabei so laut herum, dass die anderen Mieter kaum noch schlafen können. Nachdem diese sich bei Vermieterin V beschweren, verbringt V selbst einige Nächte im Haus. Völlig übermüdet erklärt V dem M die außerordentliche fristlose Kündigung wegen langanhaltender Lärmstörungen, die V durch ein Lärmprotokoll belegt.