Zivilrecht > Sachenrecht
Verhältnis zu Vertrag & Delikt- Fremdbesitzerexzess im Zweipersonenverhältnis
Die unerkannt geisteskranke G vermietet dem M für eine Party einige ihrer teuren Champagnergläser. Als M grob fahrlässig versucht, die Gläser jeweils mit einem Finger zu balancieren, gehen alle zu Bruch.