Haftung aus culpa in contrahendo 2 (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB): 5 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

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Die 3 beliebtesten Fälle zum Thema Haftung aus culpa in contrahendo 2 (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB)

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Kind rutscht im Supermarkt auf Salatblatt aus und stürzt. Putzkraft des Supermarkts hat das Blatt nicht weggeräumt.

Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR

Der Salatblattfall (BGHZ 66, 51)

Der Salatblattfall ist ein absoluter Klassiker im BGB / Schuldrecht, den alle Student:innen und Praktiker:innen kennen sollten. Der BGH hat ihn bereits 1976 entschieden. Dennoch ist der Fall heute noch richtungsweisend. Der BGH musste sich u.a. mit der Frage auseinandersetzen, ob sich zwei zentrale zivilrechtliche Rechtsfiguren – die „culpa in contrahendo“ (Verschulden bei Vertragsverhandlungen) und der „Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter“ (VSD) – kombinieren lassen.