Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Das notarielle Testament – Errichtung durch Übergabe verschlossener Schrift (Fall)
Der in Berlin lebende E erstellt eigenhändig ein Testament. Um zu verhindern, dass dieses verfälscht wird, übergibt er es seinem Ehegatten B, der Notar in Brandenburg ist. E möchte jedoch nicht, dass B vom Inhalt Kenntnis erlangt. Er verschließt daher den Umschlag und verbietet B, diesen zu öffnen.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Das notarielle Testament – Errichtung durch Übergabe offener Schrift (Fall)
Die dauergestresste E diktiert ihrem Assistenten A in einer freien Minute ihr Testament. Der A tippt dieses ungenau ab und druckt es aus. Ohne es noch einmal zu lesen oder zu unterschreiben, schickt E das Testament dem Notar N zu. Der Brief beinhaltet dabei keine Erklärung der E, dass das Schriftstück ihren letzten Willen enthält.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Das notarielle Testament – Errichtung durch Erklärung (Fall)
Der im Sterben liegende E hat den Notar N um Vorschläge für sein Testament gebeten. N erstellt daraufhin einen Entwurf, den er dem E vorliest. Da E kaum noch Sprechen kann, gibt er sein Einverständnis durch Kopfnicken zum Ausdruck. Später fertigt N eine Niederschrift über den Vorgang an, unterschreibt diese und legt sie bei sich ab.