Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Anfechtung von Testamenten - Anfechtung Widerruf (Fall)
Erblasser E hatte seinen letzten Willen vor einigen Jahren vor dem Notar N erklärt. Als Alleinerben hatte er nur seinen Sohn S bestimmt und die Tochter T enterbt. Kurz vor seinem Tod, entnimmt E das Testament aus der amtlichen Verwahrung, um es seinem Sohn zu zeigen. Er wollte seinem Sohn dadurch lediglich seine Stellung als Alleinerbe beweisen.
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Gemeinschaftliches Testament - Wechselbezüglichkeit (Fall)
E und F hatten ein gemeinschaftliches Testament verfasst, indem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und ersatzweise den alleinigen Sohn S des E. Mittlerweile liegt E aufgrund einer Krankheit im Sterben. F möchte die Erbeinsetzung des S nun rückgängig machen, ohne jedoch selbst die Aussicht auf das Erbe des E zu verlieren.
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Erbvertrag - Beseitigung der Bindungswirkung/ Anfechtung
Der schwerkranke E bestimmt in einem Erbvertrag seine Tochter T als alleinige Erbin. Im Gegenzug hat sich T zur Pflege des E verpflichtet, kommt dieser jedoch nicht nach. E möchte die Erbeinsetzung der T daher rückgängig machen. Einer Aufhebung stimmt die T jedoch nicht zu und der Rücktritt ist nicht möglich.
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Das eigenhändige Testament – Errichtung (Fall 3)
Bei einer Schlägerei in Dublin hat sich E seinen rechten „Schreib-Arm“ gebrochen. Aus Angst vor einem Gegenangriff bittet er den F folgendes Testament zu errichten: „Wenn ich sterbe, soll meine Verlobte Pia alles erben.“ Danach versieht der E das Testament eigenhändig mit „dein Verlobter Ernie“ und mit Ort und Datum.
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Das eigenhändige Testament – Errichtung (Fall 2)
E hat sich während seiner Irlandreise aufgrund des Dauerregens stark erkältet. Er schreibt deshalb an seinen Vater P folgende Postkarte: „Lieber Paps, ich bin schwer krank. Sollte ich sterben, sollst du mein Erbe sein. Dein Sohn Ernst Edel“ Vor dem Absenden ergänzt E darunter noch: „P.S.: F soll meine Whiskey-Sammlung erhalten.“
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Das eigenhändige Testament – Errichtung (Fall 1)
Nach zwei Gläsern Bier in einem irischen Pub entschließt sich E leicht angetrunken, dass der Freund und Reisegefährte F sein Erbe sein soll. Auf die Rückseite eines Bierdeckels schreibt er daher die folgenden Worte: „Ich, Ernst Edel, setze meinen Freund F als Erben ein.“
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Das notarielle Testament – Errichtung durch Übergabe offener Schrift (Fall)
Die dauergestresste E diktiert ihrem Assistenten A in einer freien Minute ihr Testament. Der A tippt dieses ungenau ab und druckt es aus. Ohne es noch einmal zu lesen oder zu unterschreiben, schickt E das Testament dem Notar N zu. Der Brief beinhaltet dabei keine Erklärung der E, dass das Schriftstück ihren letzten Willen enthält.
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Höchstpersönlichkeit – Materielle Höchstpersönlichkeit, § 2065 Abs. 2 BGB
Die schwerreiche Katzenliebhaberin E bestimmt in ihrem Testament, dass diejenige ihrer Töchter Erbin sein soll, die eine Fortbildung zur Tierpflegerin absolviert hat. Sollte das bei mehreren Töchtern der Fall sein, so soll die jüngste Tochter erben. Die Festlegung wer danach Erbe ist, überlässt E ihrem Nachbarn N.
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Höchstpersönlichkeit – Materielle Höchstpersönlichkeit, § 2065 Abs. 2 BGB (Fall 2)
Die schwerreiche Katzenliebhaberin E bestimmt in ihrem Testament, dass ihre Tochter T sowie "fünf Katzenschutzvereine in Osteuropa" ihre "Erben“ sein sollen. Die von T auszuwählenden Katzenschutzvereine sollen jeweils nur €10.000 aus dem Erbe erhalten. Das restliche Vermögen überlässt E ihrer Tochter T.
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Testierfreiheit – Widerruf (Fall)
Nach einem Ehekrach hat die im gesetzlichen Ehestand lebende E in ihrem Testament bestimmt, dass der Bekannte B ihr gesamtes Erbe erhalten soll. Nach der Versöhnung hat E dem M versprochen, dieses Testament zu widerrufen. Bevor dies geschehen ist, ist E jedoch unerwartet verstorben. E hat keine weiteren Hinterbliebenen.