Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Höchstpersönlichkeit – Materielle Höchstpersönlichkeit, § 2065 Abs. 2 BGB
Die schwerreiche Katzenliebhaberin E bestimmt in ihrem Testament, dass diejenige ihrer Töchter Erbin sein soll, die eine Fortbildung zur Tierpflegerin absolviert hat. Sollte das bei mehreren Töchtern der Fall sein, so soll die jüngste Tochter erben. Die Festlegung wer danach Erbe ist, überlässt E ihrem Nachbarn N.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Das notarielle Testament – Errichtung durch Übergabe offener Schrift (Fall)
Die dauergestresste E diktiert ihrem Assistenten A in einer freien Minute ihr Testament. Der A tippt dieses ungenau ab und druckt es aus. Ohne es noch einmal zu lesen oder zu unterschreiben, schickt E das Testament dem Notar N zu. Der Brief beinhaltet dabei keine Erklärung der E, dass das Schriftstück ihren letzten Willen enthält.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Erbvertrag - Bindungswirkung/ Vertiefung (Fall 2)
Die tödlich verunglückte Unternehmerin U hatte ihren Bruder B durch formgültigen Erbvertrag zum alleinigen Erben bestimmt. Da U aber nicht zusehen konnte, wie ihre Schwester S verarmt, hat U ihr mit späterem Testament eine Villa vermacht. Ohne besonderen Anlass schenkte U der S kurz vor Us Tod zudem eine Luxusyacht.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Berliner Testament - Einheits- und Trennungsprinzip (Fall)
Die Eheleute E und F haben sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Erben und ihre Tochter T zur Erbin des überlebenden Ehegatten eingesetzt. Nach dem Tod der zuerst verstorbenen F geht E einem verschwenderischen Lebensstil nach.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Auslegung - Andeutungstheorie (Fall)
Der verwitwete Erblasser E hat zwei Söhne. In seinem Testament hat er bestimmt, dass beide Söhne je eines seiner Grundstücke erhalten sollen, wobei auf einem ein Weinberg steht. Auf Familienfeiern hatte E stets vor Zeugen ausgesagt, dass der ältere Sohn den Weinberg erben solle. E hatte jedoch vergessen, diese Verfügung in das Testament aufzunehmen.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Teilnichtigkeit (Fall)
Der alleinstehende E hat in einem formgültigen Testament seine beiden Töchter T und U als Erbinnen eingesetzt. Seinen Sohn S hat er wegen dessen Austritt aus der katholischen Kirche enterbt. Die Tochter T ist bereits vor dem Erbfall verstorben.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Anfechtung von Testamenten - Anfechtung Widerruf (Fall)
Erblasser E hatte seinen letzten Willen vor einigen Jahren vor dem Notar N erklärt. Als Alleinerben hatte er nur seinen Sohn S bestimmt und die Tochter T enterbt. Kurz vor seinem Tod, entnimmt E das Testament aus der amtlichen Verwahrung, um es seinem Sohn zu zeigen. Er wollte seinem Sohn dadurch lediglich seine Stellung als Alleinerbe beweisen.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Anfechtung von Testamenten – Übergehen eines Pflichtteilberechtigten 2 (Fall)
Der wohlhabende Erblasser E hatte seinem Lebensgefährten L eine Briefmarkensammlung vermacht, die von großem Wert ist. Als Erbin hatte er in seinem Testament jedoch die Nichte N eingesetzt. Einige Jahre später heirateten E und L schließlich. E vergaß, das Testament zu ändern.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Anfechtung von Testamenten – Motivirrtum 1 (Fall)
Erblasser E hat drei Söhne, von denen lediglich der S studiert hat. Da er auf seinen Sohn S aufgrund des bestanden Juraexamens besonders stolz ist, setzt er ihn als alleinigen Erben im Testament ein und enterbt die beiden Söhne M und N. Tatsächlich hatte S das Studium schon nach 3 Semestern abgebrochen und das Examen nie angetreten.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Anfechtung von Testamenten – Übergehen eines Pflichtteilberechtigten 1 (Fall)
Der alleinstehende E hatte zu Studienzeiten seinen Freund S als Alleinerben in seinem Testament eingesetzt. Nach dem Erbfall stellt sich heraus, dass E der Vater von K ist. Als E das Testament errichtete, war K noch nicht auf der Welt. K der von E nichts wissen wollte, hat mittlerweile selbst eine erwachsene Tochter T.