Besonderheiten beim gutgläubigen Erwerb (§ 366 HGB): Vertiefung: 4 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

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Die 1 beliebtesten Fälle zum Thema Besonderheiten beim gutgläubigen Erwerb (§ 366 HGB): Vertiefung

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Gutgläubiger lastenfreier Erwerb (§ 366 Abs. 2 HGB)

D steht ein Vermieterpfandrecht an Bürostühlen in den Büroräumen zu, die V von ihm gemietet hat. Da V knapp bei Kasse ist, veräußert er die Stühle an Großhändler K. K weiß zwar von dem Pfandrecht, denkt aber, dass D dem Verkauf zugestimmt hätte, um Vs Zahlungsfähigkeit zu sichern. Das ist nicht der Fall.