Allgemeinbildung Recht > Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Verpflichtung des Jugendsamtes zur Sachverhaltsaufklärung bei Kindeswohlgefährdung
Die 7-jährige K erzählt einer Schoolworkerin, sie sei von ihrem Vater geschlagen worden. Das Jugendamt nimmt K in Obhut, ohne weitere Erkundungen anzustellen. K möchte nach Hause. Sie habe nur einmal eine Ohrfeige bekommen. Als Strafen erteile der Vater Fernsehverbot oder frühes Schlafengehen.