Untreue (§ 266 StGB): 17 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 17 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Untreue (§ 266 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Fall zum Tatsächlichen Treueverhältnis, § 266 Abs. 1 Var. 2 StGB - Jurafuchs

Unmittelbarkeitszusammenhang
Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) kassieren aufgrund Berechnungsfehlern von Grundstückseigentümern überhöhte Entgelte ein, auch nachdem die Fehler auffallen. L, Leiter der Innenrevision, ist Garant und vermögensbetreuungspflichtig. Gegen das Verhalten der Mitarbeiter schreitet er aber nicht ein.

Schadensausschließende Kompensation
Insolvenzverwalterin I führt ihr anvertraute Fremdgelder vorübergehend eigenen Zwecken zu. Sie ist aber jederzeit ersatzfähig und auch ersatzwillig.

Tatsächliches Treueverhältnis bei gesetz- oder sittenwidrigem Zweck („Ganoventreue“)

Tatsächliches Treueverhältnis als Vermögensbetreuungspflicht (§ 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB)

Tatsächliches Treueverhältnis als Vermögensbetreuungspflicht nach § 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB

Vermögensbetreuungspflicht bei Gewerberaum-Mietkaution

Vermögensbetreuungspflicht bei Wohnraum-Mietkaution

Vermögensbetreuungspflicht von Beamten
Regierungsrat R, der im Innenministerium des Bundeslandes L für den Polizeihaushalt zuständig ist, überredet den Beamten B, der für den Verkauf der Polizeidienstfahrzeuge zuständig ist, einen ausgemusterten LKW entgegen der haushaltsrechtlichen Vorschriften zur Hälfte des erzielbaren Marktpreises an K zu verkaufen.

Voraussetzungen einer Vermögensbetreuungspflicht
Künstlerin K stellt Galeristin G 12 Bilder für eine Ausstellung zur Verfügung. G soll diese zu festgelegten Preisen verkaufen und die Erlöse unter Abzug von 50% Provision an K überweisen. Trotz Verkauf der Bilder zahlt G nicht.

Unterlassen als Missbrauch rechtsgeschäftlich eingeräumter Verfügungsbefugnis
Rechtsanwalt R wurde von Mandantin M damit beauftragt, in einer Verkehrsunfallsache Schadensersatzansprüche der M in Höhe von €11.000 geltend zu machen und zur Not einzuklagen. Obwohl M ihn ermahnt, klagt R nicht, sodass, wie er weiß, die Forderung verjährt.

Missbrauch der Verfügungsbefugnis bei Überschreitung der Vertretungsmacht

Missbrauch der Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis – Überschreitung der Vollmacht

Missbrauchstatbestand – Einziehung von Kundenzahlungen durch den Vertreter

Treuebruchstatbestand (§ 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB) bei unbefugter Inbesitznahme

Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis als Tatbestandsmerkmal der Untreue

Missbrauchstatbestand bei rechtlicher Befugnis – Grundfall der Untreue (§ 266 Abs. 1 Alt. 1 StGB)
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