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Beschränkung des räumlichen Umfangs einer angemeldeten Versammlung wegen erwarteter Gewalt bei Gebäuderäumung
Um die titulierte Räumung des Szenelokals M in Berlin am Vormittag des 25.03. zu sichern, untersagt die Polizei P eine Woche vor der Räumung die Nutzung des angrenzenden Straßenzugs für Versammlungen vom 24.03. (ab 15 Uhr) bis zum 25.03. (23.59 Uhr) mittels für sofort vollziehbar erklärter Allgemeinverfügung. A will am 25.03. gegen die Räumung und die Allgemeinverfügung demonstrieren.