Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht
Empfangsbedürftigkeit der Rüge
Kaufmann K kauft von Kaufmann V 150 Aufbewahrungsdosen. Diese schließen aber entgegen vertraglicher Vereinbarung nicht luftdicht. Dies vermerkt K direkt in seinen Büchern. Er geht davon aus, dass er dies nicht direkt gegenüber V äußern muss.
Verdeckter Mangel und Zeitpunkt der Rüge (§ 377 Abs. 3 BGB)
Die K-GmbH kauft von der V-GmbH für ihr Büro 50 Steh-Tische. Diese werden von V geliefert und aufgebaut. Zwei Monate nach Ingebrauchnahme lassen sich die Tische aber nicht mehr in eine Sitzposition fahren. K stellt fest, dass minderwertige Achsen verbaut wurden. Dies teilt K sofort V mit.
Grundfall zur Rügobliegenheit
Supermarktbetreiber K und Großhändler V sind Kaufleute. K kauft von V drei Paletten Nudelsuppe in der Dose. V liefert die Paletten an K. K ist viel beschäftigt und sieht erst eine Woche später, dass 60 Dosen angeschlagen oder aufgebläht sind. Dies teilt er V sofort mit.
Unternehmenserwerb mit Firmenfortführung / Haftung des Erwerbers, § 25 Abs. 1 S. 1 HGB (Übertragungsgeschäft unwirksam)
Paul übernimmt die Pizzeria von Veronika als Pächter und führt sie unter bisheriger Firma fort. Als Gina wegen einer vor der Übernahme entstandenen Kaufpreisforderung in Höhe von €10.000 für einen Pizzaofen Zahlung von Paul verlangt, stellt sich der Pachtvertrag als unwirksam heraus.
Unternehmenserwerb mit Firmenfortführung / Leistung an den Erwerber, § 25 Abs. 1 S. 2 HGB
V veräußert seine als e.K. betriebene Landschaftsgärtnerei an K, der diese unter der bisherigen Firma fortführt. Die in V‘s Betrieb begründeten Forderungen wurden nicht an K abgetreten. Vor Unternehmensübertragung hat S die Dienste der Landschaftsgärtnerei in Anspruch genommen. S hat den Werklohn noch nicht bezahlt.
Unternehmenserwerb mit Firmenfortführung / Haftung des Erwerbers, § 25 Abs. 1 S. 1 HGB
Die Partyalarm GmbH verkauft ihren Cateringservice mit allen zugehörigen Sachen und Rechten an die Hochzeitsservice AG, die den Cateringservice in ihr Unternehmen eingliedert. G hat gegen die Partyalarm GmbH noch eine Schadensersatzforderung aus der Zeit vor dem Verkauf des Cateringservices.
Kfz-Werkstattinhaber V veräußert sein Unternehmen mit allen zugehörigen Sachen und Rechten an K. In die Firmenfortführung durch K willigt er ein und K führt das Unternehmen unter der alten Firma fort. Ein halbes Jahr später wendet sich Lieferant L wegen einer noch mit V begründeten Kaufpreisforderung an K.