Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB : 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Verdeckungs- oder Ermöglichungsabsicht bei besonders schwerer Brandstiftung (§ 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB)
Versicherungsbetrug als andere Straftat – besonders schwere Brandstiftung im gewerblichen Kontext
Ermöglichungsabsicht bei besonders schwerer Brandstiftung – Versicherungsmissbrauch
Verdeckungsabsicht bei besonders schwerer Brandstiftung – Verdeckungsalternative
Ermöglichungsabsicht bei besonders schwerer Brandstiftung (§ 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB)
Verhinderung oder Erschwerung der Brandlöschung durch Abschalten von Rauchmeldern
Verhinderung oder Erschwerung der Brandlöschung (§ 306b Abs. 2 Nr. 3 StGB)
Gefahr des Todes eines anderen Menschen (Nr. 1)
A zündet die Villa des B an. Er weiß, dass sich zu dieser Zeit keine Menschen im Haus befinden. Lediglich Putzfrau P kommt gelegentlich, um die Zimmer zu reinigen. A nimmt dabei die Gefährdung der P billigend in Kauf, da er davon ausgeht, dass sie den Brand bemerkt und sich selbst rettet. P betritt die Villa vom Hintereingang und bemerkt nicht, dass der vordere Teil der Villa bereits in Flammen steht. Später kann sie sich nicht mehr vor den Flammen retten und stirbt.
Rechtsnatur und Systematik
A zündet sein Haus an, in dem er mit seiner Ehefrau wohnt. Anschließend möchte er das Geld aus der Versicherungssumme kassieren. Das Feuer breitet sich im Dachstuhl aus.
Einfache Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen
A zündet ein dreigeschossiges Wohnhaus mit acht Mietparteien an. Sieben Menschen erleiden eine leichte Rauchvergiftung.
Schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen
A zündet sein Wohnhaus in der irrigen Annahme an, dass sich Mieter B im Urlaub befinde. B ist in der dritten Etage vom Fluchtweg abgeschnitten und springt in Panik aus dem Fenster. Durch den Aufprall wird B so schwer verletzt, dass er für den Rest seines Lebens ab der Hüfte querschnittsgelähmt bleibt.
Rechtsnatur und Systematik
A zündet das Wohnhaus des B an. Dabei nimmt er fälschlicherweise an, B sei im Urlaub. B erleidet erhebliche Verbrennungen an seinen Beinen, die einen langwierigen Heilungsprozess (vier Monate) nach sich ziehen. Während dieser Zeit ist B arbeitsunfähig.
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