„Verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“: 5 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 5 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema „Verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“ für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Anspruch des Vollstreckungsschuldners gegen den Vollstreckungsgläubiger auf Herausgabe des Erlöses – einschränkende Korrektur

Anspruch des Vollstreckungsschuldners gegen den Vollstreckungsgläubiger auf Herausgabe des Erlöses – 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB
S hat die titulierte Forderung des G gegen sie bereits bezahlt. Dennoch wird auf Gs Antrag hin S' Klavier wirksam gepfändet und versteigert. Nachdem G den Erlös und S die vollstreckbare Ausfertigung erhalten hat, erhebt S Klage gegen G auf Erlösherausgabe.

Anspruch auf Herausgabe der gepfändeten Sache gegen den Ersteigerer? (§ 985 BGB, §§ 812ff. BGB)
S hat die titulierte Forderung des G gegen sie bereits bezahlt. Dennoch wird auf Gs Antrag hin ihre Kuckucksuhr wirksam gepfändet und von E ersteigert. Nach der Erlösauskehr erhält S die vollstreckbare Ausfertigung. S möchte eine Klage auf Herausgabe der Uhr erheben.

Wozu braucht es die „verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“?
S wurde zur Zahlung von €1.000 an G verurteilt. S zahlt. Dennoch pfändet Gerichtsvollzieher V auf Gs Antrag die Kuckucksuhr des S wirksam, versteigert sie an E und zahlt den Erlös (€1.000) an G aus. S will entweder die Uhr zurück oder den Erlös aus der Versteigerung haben.
Was ist eine „verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“? (Einführungsfall)
S wurde zur Zahlung von €1.000 an G verurteilt. S zahlt. Trotzdem pfändet Gerichtsvollzieherin V auf Gs Antrag die Kuckucksuhr des S, versteigert sie an E und zahlt den Erlös dafür (€1.000) an G aus. Sodann übergibt V dem S die vollstreckbare Ausfertigung (§ 757 Abs. 1 ZPO).
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