Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre

Mehrseitiges Rechtsgeschäft (vor § 104 BGB)

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Definition: Mehrseitiges Rechtsgeschäft (vor § 104 BGB)

14. April 2026

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Was versteht man unter einem „mehrseitigen Rechtsgeschäft“?

Ein mehrseitiges Rechtsgeschäft besteht aus zwei oder mehr korrespondierenden Willenserklärungen.

Hauptfall des mehrseitigen Rechtsgeschäfts ist der Vertrag zwischen zwei oder mehr Personen.

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