Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
Mehrseitiges Rechtsgeschäft (vor § 104 BGB)
Definition: Mehrseitiges Rechtsgeschäft (vor § 104 BGB)
22. Februar 2025
15 Kommentare
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Was versteht man unter einem „mehrseitigen Rechtsgeschäft“?
Hauptfall des mehrseitigen Rechtsgeschäfts ist der Vertrag zwischen zwei oder mehr Personen, der sich aus einander korrespondierenden Willenserklärungen zusammensetzt.
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