Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
Mehrseitiges Rechtsgeschäft (vor § 104 BGB)
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Definition: Mehrseitiges Rechtsgeschäft (vor § 104 BGB)
14. April 2026
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Was versteht man unter einem „mehrseitigen Rechtsgeschäft“?
Ein mehrseitiges Rechtsgeschäft besteht aus zwei oder mehr korrespondierenden Willenserklärungen.
Hauptfall des mehrseitigen Rechtsgeschäfts ist der Vertrag zwischen zwei oder mehr Personen.
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