Pflege und Erziehung (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG)
Nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG sind Pflege und Erziehung das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Was versteht man unter „Pflege” und „Erziehung”?
Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG)
Was versteht man unter dem verfassungsrechtlichen Begriff der „Ehe” (Art. 6 Abs. 1 GG)?