Grundrechte: 56 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 56 Definitionen zum Thema Grundrechte für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 6 beliebtesten Definitionen zum Thema Grundrechte

Diese Definitionen zum Thema Grundrechte wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Werturteil (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)

Definiere den Begriff „Werturteil“ (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG):

Kunstbegriff, offener (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG)

Definiere Kunst nach dem „offenen Kunstbegriff“ (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG):

Beruf (Art. 12 Abs. 1 GG)

Definiere den Begriff „Beruf“ (Art. 12 Abs. 1 GG):

Behinderung (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG)

Definiere den Begriff „Behinderung” (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG):

Berufsregelnde Tendenz (Art. 12 GG)

Definiere den Begriff „berufsregelnde Tendenz“ (Art. 12 GG):

Schmähkritik (Art. 5 Abs. 1 GG)

Grundsätzlich unterfallen auch polemische oder überspitzte Werturteile dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Die Schmähkritik ist allerdings nicht vom sachlichen Schutzbereich der Meinungsfreiheit erfasst. Wie könnte man „Schmähkritik“ definieren (Art. 5 Abs. 1 GG)?

Die neuesten Definitionen zum Thema Grundrechte

Diese Definitionen zum Thema Grundrechte wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Definition Schutzbereich Telekommunikationsgeheimnis

Was schützt das Telekommunikationsgeheimnis aus Art. 10 GG?

Definition Schutzbereich Postgeheimnis

Was schützt das Postgeheimnis aus Art. 10 GG?

Definition Schutzbereich Briefgeheimnis

Was schützt das Briefgeheimnis aus Art. 10 GG?

Vorzensur (Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG)

Die Vorzensur ist – im Gegensatz zur Nachzensur – nach Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG unzulässig. Aber was versteht man überhaupt unter einer „Vorzensur“?

Schmähkritik (Art. 5 Abs. 1 GG)

Grundsätzlich unterfallen auch polemische oder überspitzte Werturteile dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Die Schmähkritik ist allerdings nicht vom sachlichen Schutzbereich der Meinungsfreiheit erfasst. Wie könnte man „Schmähkritik“ definieren (Art. 5 Abs. 1 GG)?

Judikative

Die drei Gewalten solltest Du kennen. Was versteht man unter der Judikative?

Grundrechte: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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