Werturteil (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)
Definiere den Begriff „Werturteil“ (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG):
Kunstbegriff, offener (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG)
Definiere Kunst nach dem „offenen Kunstbegriff“ (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG):
Behinderung (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG)
Definiere den Begriff „Behinderung” (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG):
Berufsregelnde Tendenz (Art. 12 GG)
Definiere den Begriff „berufsregelnde Tendenz“ (Art. 12 GG):
Schmähkritik (Art. 5 Abs. 1 GG)
Grundsätzlich unterfallen auch polemische oder überspitzte Werturteile dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Die Schmähkritik ist allerdings nicht vom sachlichen Schutzbereich der Meinungsfreiheit erfasst. Wie könnte man „Schmähkritik“ definieren (Art. 5 Abs. 1 GG)?
Definition Schutzbereich Telekommunikationsgeheimnis
Was schützt das Telekommunikationsgeheimnis aus Art. 10 GG?
Vorzensur (Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG)
Die Vorzensur ist – im Gegensatz zur Nachzensur – nach Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG unzulässig. Aber was versteht man überhaupt unter einer „Vorzensur“?
Schmähkritik (Art. 5 Abs. 1 GG)
Grundsätzlich unterfallen auch polemische oder überspitzte Werturteile dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Die Schmähkritik ist allerdings nicht vom sachlichen Schutzbereich der Meinungsfreiheit erfasst. Wie könnte man „Schmähkritik“ definieren (Art. 5 Abs. 1 GG)?
Judikative
Die drei Gewalten solltest Du kennen. Was versteht man unter der Judikative?