Vornahmeurteil bei Ermessensreduzierung auf Null
21. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Trotz intensiver Bemühungen konnte F, die kein Obdach hat, keine Unterkunft für den Winter finden. Die städtischen Notunterkünfte in Berlin sind voll. F verlangt von Polizeibehörde P eine Einweisung in eine leerstehende Privatwohnung. P prüft Fs Anliegen und weist es zurück.
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Einordnung des Falls
Vornahmeurteil bei Ermessensreduzierung auf Null
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F erhebt eine zulässige Verpflichtungsklage. Könnte man im Rahmen der Begründetheit an einen Anspruch aus der polizeilichen Generalklausel (§ 17 ASOG) denken?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 17 Abs. 1 ASOG erfüllt?
Ja, in der Tat!
3. Der Tatbestand des § 17 Abs. 1 ASOG liegt vor. Hat F damit in jedem Fall einen Anspruch auf Erlass eines Verwaltungsakts?
Nein!
4. F droht in der Kälte eine Gefahr für Leib und Leben. Könnte sich daraus eine Ermessensreduzierung auf Null ergeben?
Genau, so ist das!
5. Im Fall einer Ermessensreduzierung auf Null spricht das Gericht ein Vornahmeurteil (§ 113 Abs. 5 S. 1 VwGO) aus.
Ja, in der Tat!
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