Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2024
Übertragung der Grundsätze zum Werkstattrisiko auf den Sachverständigen (BGH, Urt. v. 12.03.2024 - VI ZR 280/22)
Übertragung der Grundsätze zum Werkstattrisiko auf den Sachverständigen (BGH, Urt. v. 12.03.2024 - VI ZR 280/22)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gs PKW wird in einem Unfall mit einem bei H versicherten PKW beschädigt. Hs Haftung steht dem Grunde nach außer Streit. G beauftragt Sachverständige S mit der Begutachtung des Schadens und tritt diesbezügliche Ansprüche an S ab. H verweigert die Zahlung der Sachverständigenkosten wegen des Postens „Zuschlag Schutz Corona“.
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Einordnung des Falls
Übertragung der Grundsätze zum Werkstattrisiko auf den Sachverständigen (BGH, Urt. v. 12.03.2024 - VI ZR 280/22)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 12 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S könnte gegen H einen Anspruch auf Ersatz ihrer Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht haben (§ 398 S. 2 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. G und S haben einen wirksamen Abtretungsvertrag geschlossen.
Ja, in der Tat!
3. G müsste zudem Inhaber einer abtretbaren Forderung gewesen sein. Liegt diese in Gs Anspruch gegen H aus § 7 Abs. 1 StVG i.V.m. § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG?
Ja!
4. In welchem Umfang Gs Schadensersatzanspruch gegen H besteht, ergibt sich direkt aus § 7 Abs. 1 StVG.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls hat nach § 249 Abs. 2 BGB grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz seiner Kosten zur Schadensfeststellung (z.B. Sachverständigenkosten).
Ja, in der Tat!
6. Bei der Behebung von Schäden muss der Geschädigte grundsätzlich das sog. „Wirtschaftlichkeitsgebot“ beachten. Könnte es problematisch sein, wenn der Geschädigte überhöhte Kosten geltend macht?
Ja!
7. Der BGH hat für überhöhte Werkstattkosten festgestellt, dass es auf die Frage ankommt, wer das „Werkstattrisiko“ trägt. Könnte es angemessen sein, diese Grundsätze auch auf überhöhte Sachverständigenkosten anzuwenden?
Genau, so ist das!
8. Der Geschädigte hat beschränkte Einwirkungsmöglichkeiten auf den Sachverständigen. Spricht das dafür, die Grundsätze des Werkstattrisikos auch hier anzuwenden?
Ja, in der Tat!
9. Nach diesen Grundsätzen könnte G als Geschädigter von H sogar Ersatz für überhöhte Rechnungspositionen verlangen.
Ja!
10. Vorliegend hat sich S die Schadensersatzforderung des G abtreten lassen. Kann sie sich als Sachverständige auch auf das Sachverständigenrisiko berufen?
Nein, das ist nicht der Fall!
11. Da S sich nicht auf das Sachverständigenrisiko berufen kann, muss sie darlegen, dass die sie die Corona-Schutzmaßnahmen tatsächlich durchgeführt hat und diese erforderlich waren.
Ja, in der Tat!
12. Wenn S darlegen und beweisen kann, dass die sie die Corona-Maßnahmen tatsächlich durchgeführt hat und diese notwendig i.S.v. § 249 BGB waren, hat sie einen Anspruch auf Ersatz ihrer Sachverständigenkosten gegen H nach § 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG, § 398 S. 2 BGB
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
kithorx
5.1.2025, 12:15:00
Interessanter Fall, richtig gut aufgearbeitet!
Leo Lee
5.1.2025, 20:03:50
Hallo kithorx, vielen herzlichen Dank für die lieben Worte! Worte wie deine treiben uns bei Jurafuchs täglich dazu an, noch mehr solcher systematischen Fälle ins Leben zu rufen. Deshalb freuen wir uns umso mehr, wenn unsere Aufgaben auf positive Resonanz treffen. Insbesondere bei Aufgaben zur Systematik (d.h. der schwerste Auslegungsmethode) freuen wir uns RIESIG darüber, dass wir unseren bescheidenen Beitrag zum besseren Verständnis bei unseren Nutzern leisten können. Deshalb: DANKE, dass du uns wissen lässt, dass unsere Arbeit und Mühe sich auszahlen und vor allem dafür, dass du uns mitteilst, welche Aufgaben(formate) besonders effektiv und gut gelungen sind, damit wir diese als Maßstab für künftige Aufgaben nehmen können. Wir wünschen dir weiterhin viel Spaß mit den restlichen - ebenso tollen - Aufgaben und freuen uns auf weitere Feedbacks (auch sehr gerne Verbesserungsvorschläge) von dir :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Whistler
5.1.2025, 18:03:10
Danke für diesen gut aufbereiteten Fall! Habt Ihr mal erwogen, alle Fälle/Rechtsprechung zum Verkehrsunfall(-prozess) in einer Playlist zusammenzustellen. Im zweiten Examen ist das ja ein Dauerbrenner und bildet auch in der Vorbereitung quasi eine eigene Lernkategorie (jedenfalls bei mir).