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Übereinstimmende Falschbezeichnung des Vertragsgegenstands („Haakjöringsköd-Fall“)

Übereinstimmende Falschbezeichnung des Vertragsgegenstands („Haakjöringsköd-Fall“)

9. Mai 2023

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs Illustration zum Haakjöringsköd-Fall (RGZ 99, 147): Zwei Personen einigen sich über den Kauf einer Kiste „Haakjöringsköd“.

K möchte Walfleisch kaufen. Er einigt sich mit V über den Kauf einer Kiste „Haakjöringsköd“. V und K gehen übereinstimmend davon aus, dass es sich dabei um eine Bezeichnung für Walfleisch handele. In Wahrheit heißt es aber „Haifischfleisch“. V liefert Haifischfleisch.

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