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Klassiker im Zivilrecht
Übereinstimmende Falschbezeichnung des Vertragsgegenstands („Haakjöringsköd-Fall“)
Übereinstimmende Falschbezeichnung des Vertragsgegenstands („Haakjöringsköd-Fall“)
9. Mai 2023
5 Kommentare
4,7 ★ (11.001 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K möchte Walfleisch kaufen. Er einigt sich mit V über den Kauf einer Kiste „Haakjöringsköd“. V und K gehen übereinstimmend davon aus, dass es sich dabei um eine Bezeichnung für Walfleisch handele. In Wahrheit heißt es aber „Haifischfleisch“. V liefert Haifischfleisch.
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