Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO
Präklusion / maßgeblicher Zeitpunkt bei Aufrechnung
Präklusion / maßgeblicher Zeitpunkt bei Aufrechnung
7. Juli 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G und S haben fällige Zahlungsansprüche in Höhe von €10.000 gegen den jeweils anderen. G verklagt S auf Zahlung. S wartet das Urteil ab, das ihn zur Zahlung verurteilt, und erklärt gegenüber G die Aufrechnung mit seiner Forderung. G kündigt die Vollstreckung an.
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Einordnung des Falls
Präklusion / maßgeblicher Zeitpunkt bei Aufrechnung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S kann zulässigerweise eine Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) erheben.
Genau, so ist das!
2. Die Vollstreckungsabwehrklage ist begründet, wenn S die Einwendung tatsächlich zusteht und nicht präkludiert ist.
Ja, in der Tat!
3. S ist mit seiner Einwendung präkludiert (§ 767 Abs. 2 ZPO). Die Klage ist unbegründet.
Ja!
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