Haltbarkeitsgarantie / 3 Jahre
29. Mai 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Sportler S kauft bei Händler H ein Ergometer, für den H „eine Garantie von drei Jahren“ gewährt. Nach 25 Monaten bricht eine Pedale ab.
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Einordnung des Falls
Haltbarkeitsgarantie / 3 Jahre
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei Vereinbarung einer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist entsprechenden „Garantie von zwei Jahren“ handelt es sich idR um eine Haltbarkeitsgarantie (vgl. § 443 Abs. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wird eine „Drei-Jahre-Garantie“ vereinbart, soll nur die gesetzliche Verjährungsfrist verlängert werden.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Artur
14.10.2021, 20:48:08
Also was jetzt, zwei oder drei Jahre?

Lukas_Mengestu
15.10.2021, 09:03:05
Hallo Artur, vielen Dank für die Nachfrage. In der ersten Frage geht es erst einmal um die Frage, wie damit umzugehen wäre, wenn der Händler eine 2-Jahresgarantie ausspricht. In der darauffolgenden Frage wird dann der konkrete Fall des Versprechens einer "3-Jahres-Garantie" behandelt. Im Ergebnis liegt aber in beiden Fällen eine
Haltbarkeitsgarantievor. Diese geht über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, da bei dieser der Mangel schon bei Gefahrübergang angelegt sein muss. Das kann der Käufer aber regelmäßig nur schwer beweisen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
kleinerPadawan
10.3.2023, 16:50:20
Dann wundere ich mich aber irgendwie über die zwei gesonderten Fälle mit jeweils 2 und 3 Jahren Garantieversprechen. Das wirkt, wie wenn hier ein Unterschied verdeutlicht werden soll. Aber im Ergebnis ist dann wohl nur der verwendete Wortlaut ausschlaggebend, also ob eine Garantie vereinbart wurde. Bei 2 Jahren Garantie oder auch darunter, kann man eben noch das Argument heranziehen, dass der Verkäufer wohl kaum nur die gesetzliche Regelung wiederholen will und deshalb dem Käufer mehr Rechte einräumen will. Bei allen Garantieversprechen von über 2 Jahren begründet man dann die
Haltbarkeitsgarantiedann eben nur noch damit, dass der Verkäufer das Wort Garantie verwendet und deshalb nicht nur die gesetzliche Frist verlängern will, sondern eben auch eine
Haltbarkeitsgarantieübernimmt. Für das Ergebnis ist es also letztlich egal, wie lange die Garantie gewährt werden soll, solange nur von einer Garantie die Rede war, wird diese auch im Sinne einer
Haltbarkeitsgarantieangenommen, oder? Vielen Dank! :)

CR7
13.4.2023, 09:32:57
Ich würde es mir so merken: Spricht der Verkäufer beim Verkauf von Gewährleistung, ist es eine deklaratorische Wiederholung von § 438 I Nr. 3, spricht er von einer zweijährigen Garantie, dann mehr als Gewährleistung, also § 443 II BGB. Spricht er von einer „dreijährigen Garantie“ dann § 443 II BGB, spricht er von einer dreijährigen Gewährleistung, ist ist das zusätzliche Jahr eine Gewährleistungsverlängerung. Im Einzelfall dann nach §§ 133, 157 auslegen
Paul Hendewerk
3.3.2025, 18:15:26
Mir ist nicht klar, ob die
Haltbarkeitsgarantienach § 443 II BGB dazu führt, dass (widerleglich) vermutet wird, der Sachmangel habe bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen, also regelmäßig zum Zeitpunkt der Übergabe nach § 446 S. 1 BGB. Oder bewirkt die
Haltbarkeitsgarantie, dass es ausreicht, dass sich der Sachmangel während der Garantiezeit zeigt?
Lt. Maverick
24.4.2025, 19:06:52
§ 443 II BGB sagt klar, dass es nicht auf das Vorliegen eines Mangels BEI Gefahrübergang ankommt, sondern dass die Gewährleistungsrechte auch dann bestehen, wenn der Mangel nachträglich, aber im Rahmen der vereinbarten Geltungsdauer der Garantie auftritt. Es gibt z.B. Hersteller (Miele hat das damals bei Waschmaschinen ganz gerne gemacht mit einer 25jährigen Garantie), die so überzeugt von der Produktqualität sind, dass sie auch für Mängel einstehen wollen, die nach Gefahrübergang aufgetreten sind, soweit sie auf einen in der Kaufsache liegenden Defekt zurückzuführen. Das heißt, dass hier nicht vermutet wird, dass der
Mangel bei Gefahrübergangvorlag, sondern auch Mängel abgedeckt sein sollen, die nachträglich auftreten, z.B. aufgrund von Materialermüdung usw. Die widerlegliche Vermutung knüpft an den Sachmangel selbst an. Es wird vermutet, dass der Sachmangel, der innerhalb des Garantiezeitraums auftritt, in den Verantwortungsbereich des Verkäufers fällt, soweit er dies nicht dadurch widerlegen kann, dass der Mangel vom Käufer zu verantworten ist (unsachgemäßer Gebrauch z.B.).