Haltbarkeitsgarantie / 2 Jahre
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Anwältin A kauft bei Görtz (G) schwarze Dr. Martens Stiefel. Im Kaufvertrag steht, dass eine „Garantie von zwei Jahren“ gewährt wird. Nach 18 Monaten löst sich die gelbe Naht. Worauf dies beruht, ist nicht aufklärbar.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Haltbarkeitsgarantie / 2 Jahre
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft, kann der Käufer Nacherfüllung verlangen (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Schuhe weisen einen Sachmangel auf (§ 434 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. Grundsätzlich trägt der Käufer die Beweislast dafür, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag.
Ja, in der Tat!
4. A und G haben eine Haltbarkeitsgarantie vereinbart (vgl. § 443 Abs. 2 BGB).
Ja!
5. Weil G nicht beweisen kann, dass A für den Mangel verantwortlich ist, muss er für die Mangelbeseitigung einstehen.
Genau, so ist das!
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