Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Täterschaft und Teilnahme
Sukzessive Mittäterschaft nach Beendigung
Sukzessive Mittäterschaft nach Beendigung
29. März 2025
15 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

M1 bricht in die Privatwohnung des O ein. Dort erbeutet er einen Tresor und bringt ihn nach Hause. Da er nicht in der Lage ist, den Tresor zu öffnen, ruft er M2 an. Dieser kommt hinzu und „flext" den Tresor auf. Dafür bekommt er einen Teil der Beute.
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Einordnung des Falls
Sukzessive Mittäterschaft nach Beendigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M1 hat sich wegen Privatwohnungseinbruchsdiebstahls (§§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1, Abs. 4 StGB) strafbar gemacht, indem er in die Privatwohnung des O einbrach und den Tresor entwendete.
Ja!
2. Sukzessive Mittäterschaft ist auch bei bereits beendeten Delikten unstrittig möglich.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Nach der Rspr. ist eine sukzessive Mittäterschaft vorliegend möglich, weil M1 sich noch im Beendigungsstadium befand.
Nein, das trifft nicht zu!
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