Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Drohung mit einem empfindlichen Übel: Drohung gegenüber Beamten der StA
Drohung mit einem empfindlichen Übel: Drohung gegenüber Beamten der StA
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T besucht die Staatsanwältin O. Er fordert von ihr die Zahlung von €5.000, damit er ihr Beweismittel übergibt, die den Täter in einem Mordfall endgültig “überführen“ würden. O zahlt.
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Einordnung des Falls
Drohung mit einem empfindlichen Übel: Drohung gegenüber Beamten der StA
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat O mit einem empfindlichen Übel gedroht, da Beweismittel von Dritten stets nur mit deren Mithilfe erlangt werden können.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein empfindliches Übel liegt allerdings dann vor, wenn die Unterlagen ohne Mithilfe nicht erlangt werden können und dadurch ein Freispruch des Beschuldigten droht.
Nein, das ist nicht der Fall!
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