Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Drohung mit einem empfindlichen Übel: Drohung gegenüber Beamten der StA
Drohung mit einem empfindlichen Übel: Drohung gegenüber Beamten der StA
12. Juli 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (6.047 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T besucht die Staatsanwältin O. Er fordert von ihr die Zahlung von €5.000, damit er ihr Beweismittel übergibt, die den Täter in einem Mordfall endgültig “überführen“ würden. O zahlt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Drohung mit einem empfindlichen Übel: Drohung gegenüber Beamten der StA
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat O mit einem empfindlichen Übel gedroht, da Beweismittel von Dritten stets nur mit deren Mithilfe erlangt werden können.
Nein!
2. Ein empfindliches Übel liegt allerdings dann vor, wenn die Unterlagen ohne Mithilfe nicht erlangt werden können und dadurch ein Freispruch des Beschuldigten droht.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

timstöckler
30.5.2025, 19:18:32
Davon ausgehend, dass der Täter davon ausgeht, dass es sich um ein
empfindliches Übelhandelt, müsste im Anschluss eine versuchte
Erpressunggeprüft werden, oder? hier tue ich mir aber insbesondere schwer mit der Abgrenzung zum
Wahndelikt. Der Täter nimmt genau die Handlung vor, die er sich vorstellt. Es läuft damit genau so wie er sich es vorstellt, es ist nur entgegen seiner Auffassung nicht nach
§ 253 StGBstrafbar, da er das Merkmal „
Drohung" anders als die h.M. auslegt. Es müsste sich damit doch um einen umgekehrten Verbotsirrtum handeln, also um einen Fall, in welchem der Täter denkt sein Handeln falle unter den objektiven Tatbestand von
§ 253 StGB, was aber tatsächlich nicht der Fall ist. Daher begeht der Täter m.E. ein
strafloses Wahndeliktund keine versuchte
Erpressung. Was meint ihr?