Vereinbarte Beschaffenheit – Sachmangel nach § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 – Verkauf eines Fahrzeugs als "fabrikneu"


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Klassisches Klausurproblem
Neues Kaufrecht 2022

K kauft von V einen Skoda Octavia. Im Kaufvertrag ist der Pkw als „fabrikneu“ beschrieben. Nach Übergabe stellt sich heraus, dass zwischen Fahrzeugherstellung und Kaufvertragsabschluss 19 Monate lagen.

Einordnung des Falls

Vereinbarte Beschaffenheit – Sachmangel nach § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 – Verkauf eines Fahrzeugs als "fabrikneu"

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Eine Sache ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang von der „vereinbarten Beschaffenheit“ abweicht (§§ 434 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB).

Genau, so ist das!

Eine Kaufsache muss zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs den subjektiven Anforderungen entsprechen (§ 434 Abs. 1 BGB). Hierzu gehört die vereinbarte Beschaffenheit (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB). Anhaltspunkte zur Bestimmung der Beschaffenheit ergeben sich aus § 434 Abs. 2 S. 2 BGB. Eine Vereinbarung liegt vor, wenn der Verkäufer in vertragsgemäß bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein einer Eigenschaft der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft einzustehen.§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB n.F. entspricht dem bis zum 31.12.2021 geltenden § 434 Abs. 1 S. 1 BGB a.F.

2. Mit der vertraglichen Beschreibung als „fabrikneu” haben V und K eine Beschaffenheit im Sinne des § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB vereinbart.

Ja, in der Tat!

BGH: Die Eigenschaft als „Neuwagen“, die bei fabrikneuen Kfz vorliege, sei ein wertbildender Faktor. Nach der Verkehrsanschauung sei die Lagerdauer für die Wertschätzung eines KFZ von großer Bedeutung. Eine lange Standdauer sei für einen Neuwagenkäufer ein wertmindernder Faktor. Jedes Kfz unterliege einem Alterungsprozess, der mit dem Verlassen des Herstellungsbetriebs einsetze. Der Fahrzeugzustand verschlechtere sich durch Zeitablauf auf Grund von Materialermüdung, Oxidation und anderen physikalischen Veränderungen. Selbst eine Aufbewahrung unter optimalen Bedingungen vermöge dies nicht zu verhindern (RdNr. 3).Die Entscheidung erging unter Geltung des § 434 Abs. 1 S. 1 BGB a.F.

3. Das von K gekaufte Fahrzeug hat einen Sachmangel, da es zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs von der vereinbarten Beschaffenheit als „fabrikneu“ abweicht (§ 434 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB).

Ja!

BGH: Ein unbenutztes Kfz sei regelmäßig noch „fabrikneu”, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut werde, es keine durch längere Standzeit bedingte Mängel aufweise und wenn zwischen Herstellung und Kaufvertragsabschluss nicht mehr als 12 Monate lägen. Eine Lagerzeit von mehr als 12 Monaten – wie im hier vorliegenden Fall – beseitige die Fabrikneuheit eines Neuwagens (RdNr. 3).Fälle zum Kfz-Kauf sind beliebt. Präge Dir hier somit gut die Argumentationsmuster des BGH ein.

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Isabell

Isabell

5.2.2021, 19:50:33

Ich finde die Antwort zur Frage, ob mit der Bezeichnung im Vertrag eine Beschaffenheitsvereinbsarung vorliegt, passt nicht zur Frage.

Marilena

Marilena

6.2.2021, 14:44:15

Hallo Isa Bell, danke für Deinen Hinweis! Was genau findest Du unpassend bzw. wie fändest Du es besser? Für Deine Mithilfe sind wir Dir sehr dankbar, liebe Grüße für das Jurafuchs-Team Marilena

Isabell

Isabell

6.2.2021, 14:59:51

Die Ausführungen dazu, dass die Standzeit bei der Bewertung als Neuwagen relevant ist, sagt nichts über die rechtliche Bedeutung von Beschreibungen des Vertragsgegenstandes im Vertrag aus. Sie passt inhaltlich besser zur direkt danach gestellten Frage.

Marilena

Marilena

6.2.2021, 15:32:00

Danke für Deine Antwort! Yep, verstehe jetzt was Du meinst. Werden wir ändern. Danke und liebe Grüße Marilena

EVA

evanici

28.8.2023, 17:58:08

Wäre die Bezeichnung "fabrikneu" dann ein Merkmal hinsichtlich "Qualität" oder "Art"?

DIAA

Diaa

31.8.2023, 21:25:57

Kann mir das bitte jemand erklären: Im vorigen Fall mit der Waschmaschine wurde gesagt, dass alle Sache allen Anforderungen des § 434 II genüge tun sollte. Wieso wird hier NUR auf die

vereinbarte Beschaffenheit

also auf § 434 II 1 Nr. 1 abgestellt?

DIAA

Diaa

31.8.2023, 21:26:22

.....dass die Sache ***

Dogu

Dogu

22.12.2023, 16:57:17

Die Sache ist ja bereits mangelhaft, wenn sie einer der Anforderungen nicht entspricht.

Mert oder Alf

Mert oder Alf

23.1.2024, 11:45:46

Finds super dass ihr das Argumentationsmuster des BGH hier reingepackt habt! Danke <3


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