Nötigung durch politischen Streik
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer (T) legen ihre Arbeit nieder, um gegen die seitens der Politik geplante Erhöhung des Renteneintrittsalters zu demonstrieren. Sie lassen Arbeitgeber O wissen, dass sie erst wieder ihre Arbeit aufnehmen, wenn die Reform ausbleibt. O erleidet daraufhin schwere Umsatzeinbrüche.
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Einordnung des Falls
Nötigung durch politischen Streik
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In der Ankündigung, die Arbeit bis auf Weiteres niederzulegen, liegt eine Drohung mit einem empfindlichen Übel (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Handlung seitens der Arbeitnehmer ist auch als verwerflich anzusehen (§ 240 Abs. 2 StGB).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jose
25.1.2022, 17:03:59
Die Frage, ob Personen m
ehrere Jahre länger arbeiten müssen, ist doch schon so relevant, dass man zumindest streiken dürfen sollte. Es wäre nun auch lebensfremd zu behaupten, dass diejenigen, für die das starke Auswirkungen hat (Bau- und Bandarbeiter, Pflege etc.), ja einfach in die Politik gehen können. Es wird hier im Allgemeinen die Wichtigkeit des Streikrechts verkannt.
Lukas_Mengestu
26.1.2022, 13:32:47
Hallo Jose, das ist ein durchaus spannendes Feld, das du hier eröffnest. Anders als zB in Frankreich gelten in Deutschland Streiks lediglich dann als zulässig, wenn sie darauf gerichtet sind, einen Tarifvertrag abzuschließen. Die Streikforderungen dürfen sich insoweit auch nur auf Punkte beziehen, die tariflich regelbar sind. Ein rein politischer Streik z.B. wegen Rentenkürzungen der Regierung ist deshalb in Deutschland rechtswidrig (Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 20.A. 2021, § 9 RdNr. 605). Als Alternative steht aber natürlcih das Versammlungsrecht und die Durchführung einer Demonstration zur Verfügung. Nur muss dies dann eben außerhalb der Arbeitszeit erfolgen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
MayaA
12.9.2024, 15:21:29
Liebes Jurafuchs-Team, was wäre denn in diesem Fall der
Nötigungserfolg? Würde man an diesem Punkt nicht schon bei der Prüfung des § 240 rausfliegen, da der
Nötigungserfolgnicht bei reiner
Duldungder Nötigungshandlung gegeben ist?