Firmen-PKW auch zur privaten Nutzung überlassen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A hat C einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen. C nutzt den Firmenwagen, um damit mit seiner Familie in den Urlaub zu fahren.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Firmen-PKW auch zur privaten Nutzung überlassen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. C ist bezüglich des Pkw Besitzdiener (§ 855 BGB) des A.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. C hat Besitz (§ 854 BGB) an dem Firmenwagen erlangt.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ANY
26.11.2021, 22:27:14
Dass C nur während der Privatnutzung Besitzer sein soll, erscheint mir fraglich. Wird C nicht bereits mit der Überlassung des Fahrzeuges und Gestattung der Privatnutzung Besitzer?
Lukas_Mengestu
29.11.2021, 10:36:06
Hallo Any, das war hier etwas missverständlich ausgedrückt. In der Tat ist C hier aufgrund des in seinem Anstellungsvertrag eingeräumten privaten Nutzungsrecht insgesamt als
Besitzmittlereinzuordnen. Es ist also nicht so, dass der Status täglich zwischen
Besitzmittler(zuhause) und
Besitzdiener(auf der Arbeit) gewechselt wird (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW 1986, 2513). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
paulmachtexamen
23.3.2024, 09:07:45
Hi Lukas, könntet ihr das zur Klarstellung noch in der Lösung ergänzen? So weiß man nur die richtige Lösung, wenn man hier auf Deinen Kommentar stößt. Beste Grüße!
Jenny
25.1.2024, 21:47:26
Erwirbt und Verliert er dann bei jeder einzelnen privaten Nutzung den Besitz erneut?
Leo Lee
27.1.2024, 15:56:21
Hallo Jenny, vielen Dank für die sehr gute Frage! In der Tat würde bei konsequenter Anwendung des Gedankens der C bei jeder privaten Nutzung nicht als
Besitzdienerhandeln, weshalb der A dann jedes Mal den UNMITTELBAREN Besitz verlieren würde (beachte, dass bei § 868 der A immer noch
mittelbarer Besitzer bleibt)! Somit verliert zwar der A den unmittelbaren Besitz jedes Mal aufs Neue, allerdings nie vollständig den Besitz, da der mittelbare Besitz immer verbleibt. Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre von MüKo-BGB 9. Auflage, F. Schäfer § 855 Rn. 5 und Rn. 16 sehr empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo