Firmen-PKW auch zur privaten Nutzung überlassen
4. April 2025
8 Kommentare
4,7 ★ (26.798 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A hat C einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen. C nutzt den Firmenwagen, um damit mit seiner Familie in den Urlaub zu fahren.
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Einordnung des Falls
Firmen-PKW auch zur privaten Nutzung überlassen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. C ist bezüglich des Pkw Besitzdiener (§ 855 BGB) des A.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. C hat Besitz (§ 854 BGB) an dem Firmenwagen erlangt.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ANY
26.11.2021, 22:27:14
Dass C nur während der Privatnutzung B
esitzer sein soll, erscheint mir fraglich. Wird C nicht bereits mit der Überlassung des Fahrzeuges und Gestattung der Privatnutzung B
esitzer?

Lukas_Mengestu
29.11.2021, 10:36:06
Hallo Any, das war hier etwas missverständlich ausgedrückt. In der Tat ist C hier aufgrund des in seinem Anstellungsvertrag eingeräumten privaten Nutzungsrecht insgesamt als
Besitzmittlereinzuordnen. Es ist also nicht so, dass der Status täglich zwischen
Besitzmittler(zuhause) und
Besitzdiener(auf der Arbeit) gewechselt wird (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW 1986, 2513). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

paulmachtexamen
23.3.2024, 09:07:45
Hi Lukas, könntet ihr das zur Klarstellung noch in der Lösung ergänzen? So weiß man nur die richtige Lösung, wenn man hier auf Deinen Kommentar stößt. Beste Grüße!
Jenny
25.1.2024, 21:47:26
Leo Lee
27.1.2024, 15:56:21
Hallo Jenny, vielen Dank für die sehr gute Frage! In der Tat würde bei konsequenter Anwendung des Gedankens der C bei jeder privaten Nutzung nicht als
Besitzdienerhandeln, weshalb der A dann jedes Mal den UNMITTELBAREN B
esitz verlieren würde (beachte, dass bei § 868 der A immer noch
mittelbarer Besitzer bleibt)! Somit verliert zwar der A den unmittelbaren B
esitz jedes Mal aufs Neue, allerdings nie vollständig den B
esitz, da der mittelbare B
esitz immer verbleibt. Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre von MüKo-BGB 9. Auflage, F. Schäfer § 855 Rn. 5 und Rn. 16 sehr empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

FW
19.2.2025, 11:35:02
Hi, könnte man nicht auch vertreten, dass die Weisungsbefugnis in den privaten Bereich fortwirkt? Immerhin handelt es sich um ein Firmenfahrzeug. Außerdem finde ich die Aufspaltung zwischen Arbeitsbereich und Privatbereich etwas gekünstelt.