Besitzfähigkeit
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Refurbish-GbR besteht aus den Gesellschaftern G1 und G2. G1 verzockt sich privat beim Aktienhandel und braucht frisches Geld. Deshalb veräußert er heimlich sein Diensthandy, das von der GbR bereitgestellt wurde, an den ahnungslosen A. G2 ist mit solchen Geschäften nicht einverstanden.
Einordnung des Falls
Besitzfähigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eigentümerin des Handys waren zunächst die Gesellschafter G1 und G2.
Nein, das ist nicht der Fall!
2. A konnte von G1 unmittelbar nach § 929 S. 1 BGB das Handy erwerben.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Ein gutgläubiger Erwerb scheidet aus, weil das Handy der Refurbish-GbR abhandengekommen ist (§ 935 Abs. 1 BGB).
Ja!