Rechtsmangel Vormerkung / Entscheidender Zeitpunkt
30. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

V verkauft dem K mit notariellem Vertrag eine Altbauvilla in Bonn. Nach Vertragsunterzeichnung und Kaufpreiszahlung übergibt V dem K die Schlüssel. Drei Monate später, kurz vor Eintragung des K als Eigentümer in das Grundbuch, wird zugunsten des D eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen.
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