Öffentliches Recht

Grundrechte

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)

Verurteilung als faktischer Leiter einer nicht angemeldeten Versammlung

Verurteilung als faktischer Leiter einer nicht angemeldeten Versammlung

19. Juli 2025

7 Kommentare

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Atomkraftgegner A organisiert eine unangemeldete Demo in der baden-württembergischen Stadt H. Er erteilt dabei über Funk Anweisungen, u.a. zur Beendigung der Versammlung. Da ein Veranstalter nicht auszumachen ist, verhängen die Fachgerichte strafrechtliche Sanktionen gegen A.

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