Öffentliches Recht
Grundrechte
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)
Verurteilung als faktischer Leiter einer nicht angemeldeten Versammlung
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Verurteilung als faktischer Leiter einer nicht angemeldeten Versammlung
7. April 2026
18 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Atomkraftgegner A organisiert eine unangemeldete Demo in der baden-württembergischen Stadt H. Er erteilt dabei über Funk Anweisungen, u.a. zur Beendigung der Versammlung. Da ein Veranstalter nicht auszumachen ist, verhängen die Fachgerichte strafrechtliche Sanktionen gegen A.
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