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Tierarzthaftung – Schadensbemessung bei Falschbehandlung eines Wettkampfpferdes

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2. Juli 2026
11 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Halterin Hs Pferd ist krank. Tierarzt T schlägt eine Eigenbluttherapie vor. Über mögliche Folgen klärt er nicht auf. Infolge der Therapie erleidet das Tier einen anaphylaktischen Schock und stirbt. Es war unbekannterweise anfällig für eine solche Reaktion. Hätte H die möglichen Therapiefolgen gekannt, hätte sie die Behandlung abgelehnt.

Einordnung

Pferde sind aus juristischen Examensklausuren fast nicht mehr wegzudenken. Das liegt vor allem daran, dass bei Verletzungen von Pferden aufgrund ihres hohen Wertes die Bereitschaft zu klagen sehr hoch ist und den Prüfungsämtern somit viel Material aus der Praxis zur Verfügung steht. Die vorliegende Entscheidung eignet sich dabei noch einmal gut, um das Pflichtenprogramm bei einem Tier(!)behandlungsvertrag zu beleuchten und sich näher mit der Frage zu beschäftigen, welchen Schaden die Halterin erlitten hat.

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