Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Wirksamkeit von Verwaltungsakten
Standardfall: "Normale" Bekanntmachung, obwohl gesetzlich die förmliche Zustellung vorgeschrieben
Standardfall: "Normale" Bekanntmachung, obwohl gesetzlich die förmliche Zustellung vorgeschrieben
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Studentin S stellt bei der zuständigen Behörde einen BAföG-Antrag. Diesem Antrag wird jedoch nicht entsprochen. Daraufhin legt S Widerspruch ein. Die Behörde hilft dem Widerspruch nicht ab und gibt der S versehentlich durch einen unförmlichen Brief den Widerspruchsbescheid bekannt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Standardfall: "Normale" Bekanntmachung, obwohl gesetzlich die förmliche Zustellung vorgeschrieben
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In bestimmten Fällen ist die Bekanntgabe durch förmliche Zustellung erforderlich.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Widerspruchsbescheid an S hätte förmlich zugestellt werden müssen.
Ja, in der Tat!
3. Der Widerspruchsbescheid an S ist mangels förmlicher Zustellung unwirksam.
Nein!
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