Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Bekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten

Standardfall: „Normale“ Bekanntmachung, obwohl gesetzlich die förmliche Zustellung vorgeschrieben

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Standardfall: „Normale“ Bekanntmachung, obwohl gesetzlich die förmliche Zustellung vorgeschrieben

21. März 2026

27 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Studentin S stellt bei der zuständigen Behörde einen BAföG-Antrag. Diesem Antrag wird jedoch nicht entsprochen. Daraufhin legt S Widerspruch ein. Die Behörde hilft dem Widerspruch nicht ab und gibt der S versehentlich durch einen unförmlichen Brief den Widerspruchsbescheid bekannt.

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