Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Täterschaft und Teilnahme
Heimliche Abkehr vom gemeinsamen Tatplan
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Heimliche Abkehr vom gemeinsamen Tatplan
22. März 2026
12 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

M1 und M2 begehen einen Überfall in der Weise, dass M2 den O körperlich in Schach hält, während M1 in der Wohnung des O nach Geld sucht. Dort nimmt er Bargeld an sich. Danach spiegelt er dem M2 aber vor, nichts gefunden zu haben, da er die Beute für sich behalten will.
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