§ 476 I 1 bei Umgehung
26. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Studentin S bestellt bei Becherlieferant L 100 Plastikbecher. Dabei behauptet S am Telefon, sie sei Clubbetreiberin. Als scheinbare Unternehmerin erhofft sie sich bessere Konditionen. In Wahrheit braucht sie die Becher für eine WG-Party. S und L vereinbaren am Telefon einen Gewährleistungsausschluss. Die Becher werden mit Rissen ausgeliefert.
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