Strafrecht
Strafprozessrecht
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaxime)
Legalitätsprinzip - Bindung der Staatsanwaltschaft an Rspr. (Teil 1)
Legalitätsprinzip - Bindung der Staatsanwaltschaft an Rspr. (Teil 1)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Polizist P stahl im Dienst, während er seine Dienstwaffe bei sich hatte, eine Handtasche. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist in diesem Fall eine Strafbarkeit nach § 244 Abs. 1 Nr. 1a) StPO gegeben. Staatsanwältin S meint dagegen, Waffenträger müssten hier privilegiert werden.
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Einordnung des Falls
Legalitätsprinzip - Bindung der Staatsanwaltschaft an Rspr. (Teil 1)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S sieht keinen hinreichenden Tatverdacht und klagt P deshalb nicht an. Steht unstrittig fest, dass die Staatsanwaltschaft in ihrer Entscheidung über die öffentliche Klage gänzlich losgelöst von der höchstrichterlichen Rechtsprechung handeln darf?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Verneint man eine Bindungswirkung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, muss S den P hier anklagen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Nach der h.M. besteht steht der Staatsanwaltschaft kein Recht zu, entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht anzuklagen. Muss S danach Anklage gegen P erheben?
Ja!
Fundstellen
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