Zivilrecht
Sachenrecht
Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes?
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes?
17. August 2025
15 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Eine Leitung des A ist defekt, wodurch fortwährend kohlenwasserstoffhaltige Flüssigkeit auf das Grundstück des Nachbarn N läuft. Das Erdreich des N wird verseucht. Den Defekt hat A nicht zu vertreten. Die Abtragung des Erdreiches ist nur möglich, indem Ns geliebte Julietrosen zerstört werden.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. N hat einen Anspruch gegen A auf Beseitigung der Beeinträchtigung nach § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB.
Genau, so ist das!
2. Es ist unumstritten, welchen Umfang der Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB hat.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Nach der Usurpationstheorie kann der Eigentümer lediglich den Rückzug des Störers aus seinem Rechtskreis verlangen.
Ja!
4. Nach der actus contrarius-Theorie hat der Störer die Störungsquelle zu beseitigen.
Genau, so ist das!
5. Am weitesten geht die Wiederbenutzbarkeitstheorie der Rspr.
Ja, in der Tat!
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