Wiederaufladung der Vormerkung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V und K schließen einen Grundstückskaufvertrag. V bewilligt K eine Auflassungsvormerkung für den Anspruch auf Eigentümerübertragung. Die Vormerkung wird im Grundbuch eingetragen. Dann heben V und K den Kaufvertrag auf und schließen einen neuen Kaufvertrag. V bewilligt K erneut eine Vormerkung. K meint, man könne die alte Vormerkung verwenden.
Einordnung des Falls
Wiederaufladung der Vormerkung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch Aufhebung des ersten Kaufvertrags ist die Vormerkung erloschen.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja!
2. Zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsverschaffung muss die alte Vormerkung aus dem Grundbuch gelöscht und eine neue Vormerkung eingetragen werden.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs kostenlos testen
KellyMonaco
14.12.2021, 16:14:57
Ehre