Zivilrecht
Deliktsrecht
Haftung nach StVG
Unfall durch Ausweichmanöver ("bei Betrieb" / Übersicht über die verschiedenen AGL)
Unfall durch Ausweichmanöver ("bei Betrieb" / Übersicht über die verschiedenen AGL)
6. Februar 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (9.511 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A fährt mit ihrem Motorrad auf der Landstraße. Sie schließt auf einen Traktor und das Auto des B auf und setzt unmittelbar zum Überholvorgang an. B schert im gleichen Moment ohne Schulterblick und Blinker aus, wodurch A ausweichen muss. Hierdurch kommt A von der Fahrbahn ab und verletzt sich.
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Einordnung des Falls
Unfall durch Ausweichmanöver ("bei Betrieb" / Übersicht über die verschiedenen AGL)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat einen Anspruch gegen B aus § 7 Abs. 1 StVG.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat einen Anspruch gegen B aus § 18 Abs. 1 S. 1 StVG.
Ja!
3. A hat einen Anspruch gegen B aus unerlaubter Handlung (§ 823 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
4. A hat einen Anspruch gegen B aus unerlaubter Handlung (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 229 StGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
unvorsätzlicher Totschläger
28.12.2024, 10:57:39
Leo Lee
3.2.2025, 07:37:55
Hallo unvorsätzliher Totschläger, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! In der Tat könne man hier noch den
17 II StVGprüfen, was dann insb. auf die Frage nach 17 III StVG hinauslaufen würde. D.h. in diesem Fall, dass wenn B ein "Idealfahrer" gewesen ist, der auch bei äußerster Sorgfalt diesen Unfall nicht hätte vermeiden können, ein Ausschluss nach 17 III in Betracht kommt. Allerdings ist hier alles andere als ein Idealfahrer, zumal er nicht mal einen Schulterblick macht, ehe er einschert. Deshalb dürfte sich diese Frage erübrigen. Vermutlich ist dies auch der Grund, weshalb in der Entscheidung selbst der BGH nicht auf die Norm eingegangen ist. I.Ü. kann ich hierzu die Lektüre vom MüKo-StVR 1. Auflage, Engel § 17 Rn. 12 ff. sehr empfehlen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo