Verstoß gegen die Menschenwürde? („Luftsicherheitsgesetz“)

9. Mai 2023

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs-Illustration zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz (BVerfG 15.2.2006 , 1 BvR 357/05):Um die Sicherheit des Luftraums zu gewährleisten, beschließt der Bundestag das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG), wodurch die Bundeswehr ermächtigt wird, ein von Terroristen gekapertes Flugzeug mitsamt der Passagiere mit Waffengewalt abzuschießen.
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inkl. GG-Änderung 2024

Um die Sicherheit des Luftraums zu gewährleisten, beschließt der Bundestag das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Durch § 14 Abs. 3 LuftSiG wird die Bundeswehr ermächtigt, ein von Terroristen gekapertes Flugzeug mitsamt der Passagiere mit Waffengewalt abzuschießen. Vielflieger V geht gegen das Gesetz vor.

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