Funktionsuntüchtiger Warenautomat
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F steht am ZOB in Hamburg und wartet auf ihren Flixbus nach Berlin. Sie hat Durst und wirft in den Automaten der Snack-GmbH (S) ein 2-Euro-Stück hinein, um sich eine Cola Zero zu kaufen. Der Automat meldet eine Störung.
Einordnung des Falls
Funktionsuntüchtiger Warenautomat
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch Aufstellen des Automaten hat die S ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags über eine Cola Zero abgegeben.
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Nach einem Teil der Literatur liegt im Aufstellen grundsätzlich nur eine invitatio ad offerendum.
Genau, so ist das!