Sonntag - Fristbeginn
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M sammelt Modellautos. Am Freitag, den 01.07. bestellt sie im Onlineshop des O das Modellauto „VW Käfer“ und erhält direkt darauf eine Bestellbestätigung. Schon am Samstag, den 02.07. erhält sie die Lieferung. Erst am 18.07. fällt M auf, dass sie genau dieses Modellauto eigentlich schon hatte.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sonntag - Fristbeginn
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M und O haben einen Kaufvertrag geschlossen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei dem Kaufvertrag handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB).
Ja, in der Tat!
3. M hat ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 Alt. 2 BGB.
Ja!
4. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (§ 355 BGB).
Genau, so ist das!
5. Bei der Widerrufsfrist des § 355 Abs. 2 BGB handelt es sich um eine Beginnfrist im Sinne des § 187 Abs. 2 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
6. Die Widerrufsfrist beginnt am Montag, 04.07., zu laufen, da M die Ware an einem Samstag erhielt.
Nein!
7. Die Frist endet mit Ablauf des Samstags, den 16.07.
Nein, das ist nicht der Fall!
8. M kann den Kaufvertrag am Montag, den 18.07., noch widerrufen.
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!