Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Zurückbehaltungsrechte

Zurückbehaltungsrecht, allgemeines (§ 273 Abs. 1 BGB)

Schema: Zurückbehaltungsrecht, allgemeines (§ 273 Abs. 1 BGB)

3. April 2025

8 Kommentare

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Wie prüfst Du das Bestehen des allgemeinen Zurückbehaltungsrechts (§ 273 Abs. 1 BGB)?

  1. Wechselseitigkeit der Ansprüche

  2. Konnexität der Ansprüche

  3. Fälligkeit der Gegenansprüche

  4. Kein Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts

    1. Vertraglich

    2. Gesetzlich (z.B. §§ 175, 570, 596 Abs. 2 BGB, § 393 BGB analog)

    3. Verstoß gegen Treu und Glauben, § 242 BGB

  5. Erhebung der Einrede

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