Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Zurückbehaltungsrechte
Zurückbehaltungsrecht, allgemeines (§ 273 Abs. 1 BGB)
Schema: Zurückbehaltungsrecht, allgemeines (§ 273 Abs. 1 BGB)
Wie prüfst Du das Bestehen des allgemeinen Zurückbehaltungsrechts (§ 273 Abs. 1 BGB)?
Wechselseitigkeit der Ansprüche
Konnexität der Ansprüche
Fälligkeit der Gegenansprüche
Kein Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
Vertraglich
Gesetzlich (z.B. §§ 175, 570, 596 Abs. 2, 393 analog BGB)
Verstoß gegen Treu und Glauben, § 242 BGB
Erhebung der Einrede
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lönneberga
20.2.2024, 15:27:04
Ich frage mich, warum das Erheben der Einrede als letzter Prüfungspunkt angeführt wird. Ist es nicht naheliegender die Erhebung der Einrede vorneweg zu stellen? Schließlich besteht ohne sie das ZBR doch gar nicht erst, da es nicht von Amts wegen berücksichtigt wird. Oder sollte man aus klausurtaktischen Gründen Einreden im Zweifel stets durchprüfen. Wahrscheinlich habe ich etwas nicht bedacht? Vielen Dank!
as.mzkw
24.9.2024, 16:29:13
Ich denke, man kann es so oder so prüfen, also vorab oder eben zuletzt (so ja jedenfalls auch bei Gestaltungsrechten, zB Erklärung von Rücktritt, Anfechtung, Aufrechnung etc.). Wichtig ist nur, dass (!) man es bei
§ 273BGB prüft bzw. bei Fehlen drauf hinweist, dass das Erheben nötig sich auf die Nichtdurchsetzbarkeit des Anspruchs berufen zu können.
QuiGonTim
25.2.2024, 17:54:01
Liebes Jurafuchs-Team, könntet ihr die Prüfungspunkte noch um Erklärungen ergänzen (z.B. Voraussetzungen der
Konnexität)?
Leo Lee
26.2.2024, 09:23:44
Hallo QuiGonTim, vielen Dank für dein Feedback! In der Tat haben wir uns auch überlegt, i.R.d. Schemata die Erklärungstexte reinzupacken. Jedoch haben wir uns dagegen entschieden, um die Schemata nicht zu überfüllen (eine solche Überfüllung hat nämlich zumeist den gegenteiligen Effekt, da es das Auswendiglernen des Schemas beeinträchtigt). Deshalb versuchen wir zunächst das Schema so „schlicht“ wie möglich zu halten und führen die einzelnen Punkte in den folgenden Aufgaben näher aus (wie etwa hier: https://applink.jurafuchs.de/TmTBG8QXuHb)! Insofern bitten wir um Verständnis und Nachsicht hierfür. Wir möchten uns aber bei dir vielmals bedanken dafür, dass du uns stets mit deinen Fragen und Feedbacks einen frischen Impuls gibst und würden uns weiter darauf freuen, wenn du uns auch künftig mit deinen Feedbacks dabei hilfst, die App zu perfektionieren :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Jimmy105
5.9.2024, 23:40:19
feedback ist inzwischen veraltet, bitte überarbeiten