Jurafuchs

4,4(50.085 mal geöffnet in Jurafuchs)

Rücktrittshorizont – Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch

einfach
schwer85 % lösen richtig
27. Juni 2023
21 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs Illustration: T irrt darüber, dass O ohne weiteres Zutun stirbt und erkennt gerade, dass dies nicht der Fall ist.
T verletzt O mit Tötungsvorsatz mit einer Waage und einem Hammer am Kopf und einem Brotmesser am Hals. T denkt, O werde sterben, und raucht eine Zigarette. Doch O beginnt, um Hilfe zu rufen. T merkt, dass O überlebt. Er dämpft mit einem Kopfkissen die Laute, wobei er darauf achtet, dass O frei atmen kann. O überlebt.

Einordnung

Diese Entscheidung des BGH beschäftigt sich mit der Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch. Das maßgebliche Kriterium ist, ob bei der letzten Ausführungshandlung der Erfolgseintritt aus Sicht des Täters ohne weiteres Zutun eintritt oder nicht (Rücktrittshorizont). Diese Einschätzung des Täters kann sich jedoch ändern. Hält der Täter zunächst alles Erforderliche für den Erfolgseintritt für getan, liegt ein beendeter Versuch vor. Findet er dann heraus, dass doch noch weitere Handlungen für den Erfolgseintritt notwendig wären, liegt doch ein unbeendeter Versuch vor (Korrektur des Rücktrittshorizonts).

Prüfungsschema

Wie prüfst Du den Rücktritt vom unbeendeten Versuch (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB)?

  1. Kein fehlgeschlagener Versuch
  2. Unbeendeter Versuch
  3. Rücktrittshandlung: Aufgabe der weiteren Tatausführung (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB)
  4. Freiwilligkeit
Schema herunterladen

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:Jurafuchs
FacebookTwitterLinkedInInstagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!

Weitere für Dich ausgewählte Fälle