Zivilrecht
Kaufrecht
Verbrauchsgüterkauf
Keine Geltung der Verbrauchsgüterkaufsvorschriften für gebrauchte Sachen bei öffentlicher Versteigerung, § 474 Abs. 2 BGB
Keine Geltung der Verbrauchsgüterkaufsvorschriften für gebrauchte Sachen bei öffentlicher Versteigerung, § 474 Abs. 2 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bei einer öffentlich zugänglichen Versteigerung (§ 156 BGB) werden gebrauchte Möbel versteigert. In der Hoffnung auf ein Schnäppchen für Ks neue Wohnung bietet sie mit. Tatsächlich erteilt der Auktionator K den Zuschlag und sie kann eine antike Kommode ergattern.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Keine Geltung der Verbrauchsgüterkaufsvorschriften für gebrauchte Sachen bei öffentlicher Versteigerung, § 474 Abs. 2 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K ist Verbraucherin (§ 13 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Auktionator ist Unternehmer (§ 14 BGB).
Genau, so ist das!
3. Da K eine Ware erwirbt, sind auf jeden Fall die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf anwendbar (§ 474 Abs. 1 S. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!