Zivilrecht
Kaufrecht
Verbrauchsgüterkauf
Keine Geltung der Verbrauchsgüterkaufsvorschriften für gebrauchte Sachen bei öffentlich zugänglicher Versteigerung, § 474 Abs. 2 BGB
Keine Geltung der Verbrauchsgüterkaufsvorschriften für gebrauchte Sachen bei öffentlich zugänglicher Versteigerung, § 474 Abs. 2 BGB
3. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Bei einer öffentlich zugänglichen Versteigerung (§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB) werden gebrauchte Möbel versteigert. In der Hoffnung auf ein Schnäppchen für ihre neue Wohnung, bietet K mit. Tatsächlich erteilt der Auktionator K den Zuschlag und sie kann eine antike Kommode ergattern.
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Einordnung des Falls
Keine Geltung der Verbrauchsgüterkaufsvorschriften für gebrauchte Sachen bei öffentlich zugänglicher Versteigerung, § 474 Abs. 2 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K ist Verbraucherin (§ 13 BGB).
Ja!
2. Der Auktionator ist Unternehmer (§ 14 BGB).
Genau, so ist das!
3. Da K eine Ware erwirbt, sind auf jeden Fall die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf anwendbar (§ 474 Abs. 1 S. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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