Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Gesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte

Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB – Nachträgliche Schwarzgeldabrede

Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB – Nachträgliche Schwarzgeldabrede

17. September 2025

7 Kommentare

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leichtmittelschwer

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Der alte verstaubte Teppichboden der E soll ausgetauscht werden. Dazu beauftragt sie W. Nach Vertragsschluss wurde eine Schwarzgeldabrede getroffen, welche E zu ihrem Vorteil nutzen wollte.

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